Informationen zu beglaubigten Übersetzungen
Hier finden Sie allgemeine Informationen zu beglaubigten Übersetzungen sowie Hinweise zum Ablauf einer Urkundenübersetzung.
Allgemeines zur beglaubigten Übersetzung
Beglaubigte Übersetzungen werden nur von gerichtlich ermächtigten, vereidigten oder beeidigten Übersetzern durchgeführt. Diese Bezeichnungen sind gleichbedeutend und variieren je nach Bundesland. Voraussetzung für die gerichtliche Ermächtigung ist der Nachweis entsprechender Qualifikationen wie z.B. eines Übersetzerdiploms.
Das übersetzte Dokument wird vom Übersetzer mit seiner Unterschrift, dem Beglaubigungsstempel und einem Beglaubigungsvermerk versehen, in welchem die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt wird. Außerdem wird im Beglaubigungsvermerk angegeben, in welcher Form das Dokument vorgelegen hat: Als Original, beglaubigte Kopie bzw. als gescannte oder einfache Kopie. Die Beglaubigung einer Urkundenübersetzung erfolgt nicht durch einen Notar oder Rechtsanwalt, sondern durch den vereidigten Übersetzer selbst. In Einzelfällen ist eine Überbeglaubigung/Apostille nötig, die durch das entsprechende Gericht erteilt wird. Hier muss eine längere Bearbeitungszeit berücksichtigt werden.
Wie läuft eine Urkundenübersetzung ab?
Ihnen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Sie scannen das Dokument ein und senden es mir per E-Mail oder Fax zu. Ich erstelle Ihnen ein Angebot und übersetze bei Auftragserteilung vom Scan.
Bitte darauf achten, dass das Dokument gut leserlich und vollständig eingescannt wurde (Stempel etc., keine abgeschnittenen Ränder, Rückseite überprüfen).
Wenn im Beglaubigungsvermerk die Vorlage des Originals bestätigt werden soll, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Vorlage, an dem Sie die fertige Übersetzung gleich mitnehmen können. Ansonsten schicke ich Ihnen die Übersetzung per Post zu.
- Sie bringen das Dokument persönlich vorbei. Ich kopiere es und schicke Ihnen die fertige Übersetzung per Post zu.
- Sie schicken mir eine beglaubigte Kopie und erhalten die Übersetzung per Post.